Neu nach DGUV Information 201-012 / vormals BGI 664: Vor der Aufnahme der Arbeitstätigkeit muss ein sachkundiger Verantwortlicher benannt werden. Dieser hat einen behördlich anerkannten Lehrgang für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialen nach TGRS 519 absolviert. An die zuständige Aufsichtsstelle für Arbeitsschutz muss eine rechtzeitig einmalige unternehmensbezogene Anzeige erfolgen, bevor die Arbeiten beginnen.
Unser Sanierungsverfahren nach BGI 664 Bereits seit dem Jahr 2012 verfügen wir über ein selbst im Unternehmen entwickeltes Sanierungsverfahren zum Abtragen der Oberfläche von asbesthaltigem Fußboden, das wir als „abedos Fräsverfahren“ bezeichnen. Dieses Verfahren ist speziell für asbesthaltige Fußbodenbeläge, die als Floor-Flex-Platten* bezeichnet werden, geeignet.