Floor-Flex-Platten (Vinyl Asbest Platten)

Floor-Flex-Platten sind asbesthaltige Fußbodenbeläge welche in den 1950er bis 70er Jahren sehr häufig verbaut worden sind. Optisch nur sehr schwer von Linoleum oder heute gängigen PVC-Bodenbelägen zu unterscheiden, wurde dieses Produkt aufgrund seiner Materialeigenschaften (sehr spröde) jedoch nur als Fliesen angeboten. In der damaligen Zeit galt dieser Belag als modisch durchaus attraktiv, war bezahlbar und besaß eine Vielzahl sehr guter chemischer und physikalischer Eigenschaften ( resistent gegen Öle, Fette, Säuren oder andere Chemikalien,  dichte, homogene und geschlossene Oberfläche gegen das Eindringen von Staub und Schmutz, hohe Abriebfestigkeit auch bei starker Belastung, etc.).

Eine sehr große Problematik ist das mangelnde Wissen um die Asbest-Verwendung in diesem Produkt und die mangelnde Sensibilität bei der Entfernung und Entsorgung.

Dabei sind grundsätzlich zwei Arten von asbesthaltigen Belägen zu unterscheiden. Es gab einerseits die so genannten „Floor-Flex“-Platten, bei denen Asbest als Füllstoff in das Material fest eingebunden ist. Hinzu kommt hierbei noch sehr häufig die Beimischung von Asbest in den zum Teil zusätzlich noch PAK-haltigen Klebestoff.Andererseits jedoch gab es auch die mehrschichtig aufgebauten Beläge, bei denen die obere Verschleißschichte – in der Regel aus PVC – mit einer unteren Trägerschichte aus Asbest verbunden war. Diese asbesthaltigen Trägerschichten weisen einen sehr großen Anteil an schwach gebundenem Asbest auf. Diese Beläge bezeichnet man als sogenannte „CV-Beläge“ (Cushion-Vinyl)

Von außen kann man den Bodenbelägen nicht ansehen, ob sie Gefahrstoffe enthalten. Wer allerdings Bodenbeläge aus dem entsprechenden Zeitraum vorfindet, sollte eine Analyse vornehmen lassen. Nur so kann das Vorhandensein von Asbest zweifelsfrei  nachgewiesen bzw. ausgeschlossen werden.

Sicherheit durch Fachpersonal

Arbeiten an asbesthaltigen Bodenbelägen und asbesthaltigem Kleber fallen unter den Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) , sowie der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519. Nur zugelassene Fachbetriebe dürfen Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen  Produkten durchführen. Diese haben speziell geschultes Personal und besitzen die notwendigen sicherheitstechnischen Vorrausetzungen um diese Arbeiten fachgerecht und nach dem neuesten Stand der Technik auszuführen. Dadurch wird gewährleistet, dass keine Gefährdungen für die Gesundheit und die Umwelt entstehen.